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Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 ist das Besoldungsrecht für die Landes- und Kommunalbedienstete Landesrecht. Während bisher die bereits existenten Besoldungsanpassungsgesetze nur geringfügige, ergänzende Regelungen zum Bundesbesoldungsgesetz erhielten, wird nun sukzessive in den einzelnen Ländern das Bundesbesoldungsgesetz durch eigenständige Landesregelungen abgelöst und gilt nur solange fort, bis diese erlassen sind. Einige Bundesländer haben bereits umfassende Regelungen getroffen. Das Bundesbesoldungsgesetz gilt demnach uneingeschränkt künftig nur noch für die Beamten des Bundes.
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