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Besoldungsanpassungsgesetz



 

 


 

  Änderung ab
Bund  
Baden-Württemberg 01.01.2008 + 1,5 %, 01.08.2008 bis A9 + 1,4 %, 01.11.2008 restliche + 1,4 %
Bayern 01.10.2007 + 3,0 %
Berlin  

Brandenburg

 
Bremen  
Hamburg 01.01.2008 + 1,9 %
Hessen 01.04.2008 + 2,4 %
Mecklenburg-Vorpommern  
Niedersachsen 01.01.2008 + 3 %
Nordrhein-Westfalen  
Rheinland-Pfalz  
Saarland  
Sachsen  
Sachsen-Anhalt  
Schleswig-Holstein 01.01.2007 + 2,9 %
Thüringen  
Landesbeamtengesetze
Landesbesoldungsgesetze
 

 

 

Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 ist das Besoldungsrecht

für die Landes- und Kommunalbedienstete Landesrecht. Während bisher die bereits

existenten Besoldungsanpassungsgesetze nur geringfügige, ergänzende Regelungen zum

Bundesbesoldungsgesetz erhielten, wird nun sukzessive in den einzelnen Ländern das

Bundesbesoldungsgesetz durch eigenständige Landesregelungen abgelöst und gilt nur

solange fort, bis diese erlassen sind. Einige Bundesländer haben bereits umfassende

Regelungen getroffen.

Das Bundesbesoldungsgesetz gilt demnach uneingeschränkt künftig nur noch für die

Beamten des Bundes.

 

 

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